DBI Deutsche Beratung Immobilienverrentung: Kapital aus dem eigenen Haus ziehen!
Immobilien sind die beste Geldanlage, so heißt es immer wieder. Doch was hat man vom Zugewinn, wenn man selbst in der Immobilie wohnt? Eine ganz neue Möglichkeit, das eigene Haus zu verkaufen, aber trotzdem darin wohnen zu bleiben, bietet die Immobilienverrentung an. Hier erhalten die Verkäufer ein – gern auch lebenslanges – Wohnrecht. Monika Berkenbusch weiß mehr. (ANZEIGE)
Bislang war es doch immer so: Wollte man die eigenen vier Wände zu Geld machen, so konnte man ein Haus oder eine Wohnung verkaufen, musste aber nach dem abgeschlossenen Geschäft die Immobilie zügig verlassen. Sprich: ausziehen!
Die Immobilienverrentung bietet da eine interessante Alternative an. Monika Berkenbusch ist Sachverständige für Immobilienbewertung und seit vielen Jahren als Immobilienmaklerin aktiv. Ihre Berliner Firma “DBI Deutsche Beratung Immobilienverrentung” hat sich ganz auf die Immobilienverrentung spezialisiert und bietet entsprechende Beratungsgespräche kostenfrei auch im Havelland und in Spandau an.
Monika Berkenbusch: “Die Immobilienverrentung bietet Eigentümern die Möglichkeit, ihre Immobilie in liquides Vermögen umzuwandeln. Kernpunkt der Immobilienverrentung ist, dass die Inhaber ihre Immobilie verkaufen, aber weiterhin in ihren vertrauten vier Wänden wohnen bleiben. In welcher Form der Verkauf erfolgt, wie lange die Verkäufer wohnen bleiben, welche Leistungen sie im Gegenzug erhalten und welche Pflichten damit verbunden sind, ist bei den angebotenen Modellen jedoch sehr unterschiedlich.”
Die Immobilienverrentung lohnt sich für Senioren im Ruhestand. Gern bietet Monika Berkenbusch den Hausbesitzern einen Termin vor Ort an, um die Immobilie in Augenschein zu nehmen: “Dabei kann ich den Interessenten gleich die verschiedenen Möglichkeiten der Verrentung erklären. Nicht jedes Modell passt zu jedem Eigentümer. Für die Berechnung eines Verrentungsangebotes benötige ich den Immobilienwert, das Alter der Eigentümer und die gewünschte Verrentungsvariante. Erst dann wird die Immobilie möglichen Investoren vorgestellt. Die Verkäufer erhalten den Immobilienwert abzüglich vom Wert ihres Wohnrechts. Monika Berkenbusch: “Der Investor erwirbt eine Immobilie mit einem solventen Mieter. Oft kann sich ein Investor nur auf diese Weise eine Immobilie leisten, weil der Wohnrechtabzug ja auch die Kaufsumme reduziert. Wir stellen oft fest, dass die Investoren selbst aus der Region stammen – und sich so schon früh zukünftigen Wohnraum für ihre heranwachsenden Kinder sichern.”
Der Verkauf “vor der Zeit” macht in vielen Situationen Sinn, wie die Expertin weiß: “Manche Senioren nutzen das so gewonnene Geld, um ihr Zuhause altersgerecht und barrierefrei umzubauen. Oder sie gönnen sich im Ruhestand den nun bezahlbaren Luxus, um viele Reisen zu unternehmen oder sich einen anderen Wunsch zu erfüllen. Oft kommt es auch vor, dass die Kinder bereits zu Lebzeiten mit einer Schenkung finanziell unterstützt werden.”
Die Verkäufer vereinbaren ein Wohnrecht, das lebenslang andauern kann. Es lässt sich aber auch auf z.B. zehn Jahre begrenzen, wenn bereits feststeht, dass anschließend ein Umzug etwa in ein Seniorenheim oder in eine altersgerechte Wohnung ansteht. Monika Berkenbusch: “Das vereinbarte Wohnrecht wird ins Grundbuch eingetragen. Das ist ein ganz starkes Recht, das auch durch eine Insolvenz des zukünftigen Besitzers nicht außer Kraft gesetzt werden kann. Unsere Zielsetzung ist es, Senioren das Verbleiben in ihrem vertrauten Zuhause zu ermöglichen und zugleich für mehr finanziellen Spielraum und eine gesteigerte Lebensqualität zu sorgen.” (Text: CS / Foto: Mina Link)
Info: DBI Deutsche Beratung Immobilienverrentung, Wittelsbacherstraße 5a, 10707 Berlin, Tel.: 030-88715280, www.berlin-dbi.de
Dieser Artikel stammt aus „Unser Havelland“ Ausgabe 180 (3/2021).
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