Der Biergarten der Genossenschaftskneipe bleibt zu: Eilentscheidung vom Verwaltungsgericht gegen den Finken-Krug!
Es gibt Ärger im Paradies. Die Genossenschaftskneipe „Finken-Krug“ muss ihren Biergarten schließen und sich zunächst einmal nach drinnen in den geschlossenen Gastraum zurückziehen. Ein Nachbar fürchtet die Geräuschbelästigung und hat Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht. Das Gericht hat eine Eilentscheidung getroffen und die Außennutzung des Areals untersagt. Bis zur Hauptentscheidung müssen sich die Genossen daran gewöhnen, ihr Bier drinnen zu trinken.
Im Biergarten der Genossenschaftskneipe „Finken-Krug“ (www.finken-krug.de) klebt ein folierter Zettel am Zaun. Was darauf verkündet wird, kommt für die Kneipenbetreiber einer unerwarteten Katastrophe gleich: „Aufgrund einer Klage der Nachbarschaft und einer vorläufigen Entscheidung des Verwaltungsgerichts hat das Bauamt die Nutzung des Gartens vorläufig untersagt. Bis dahin seid ihr herzlich in der Gaststube willkommen.“
Dabei fing doch alles so gut an. Anfang 2025 suchte der Falkenseer Stadtverordnete Sven Steller mit einer kuriosen Idee das Gespräch mit Gleichgesinnten. Er vermisse eine Kneipenkultur in Falkensee, immer mehr Einrichtungen wie das „Schrääg ‚rüber“ würden schließen. Wo soll man da sein Bier trinken? Seine Idee: Man könnte doch eine Genossenschaftskneipe gründen. Jeder Genosse würde 200 Euro einzahlen. Mit dem Geld könnte man ein geeignetes Gelände finden und Umbaumaßnahmen finanzieren.
Das passende Gelände war schnell gefunden – die aufgegebene Verkaufsstelle der Bäckerei und Konditorei Maschitzki in der Dyrotzer Straße in Finkenkrug, gleich an der Ecke zur Leistikowstraße. Hier gibt es sogar Parkplätze vor der Tür.
Nach langen Umbaumaßnahmen konnte am 2. Juli endlich Eröffnung gefeiert werden: Der neue Pub wurde sehr gut angenommen und etablierte sich schnell als Anlaufstelle für die Gäste, die ein frisch gezapftes Bier zu schätzen wissen. 40 Plätze gibt es drinnen im Gastraum und 40 noch einmal draußen im Garten.
Sven Steller: „Am 2. Juli haben wir die angepeilten 200 Genossen erreicht. Inzwischen sind es sogar 250. Viele direkte Nachbarn unterstützen uns und sind sogar selbst zu Genossen geworden. Die ersten sechs Wochen waren sehr erfolgreich, wir haben viele Stammgäste gewinnen können. Wir haben jetzt immer von Donnerstag bis Sonntag offen. Am Sonntag bieten wir Kaffee und Kuchen an. Der Kuchen kommt von der Feinbäckerei Giede, unser Finken-Pott-Kaffee vom Coffee Sergeant aus Falkensee, der ihn selbst röstet. Wir arbeiten gern mit Anbietern aus der Region zusammen.“
Ausgeschenkt wird im „Finken-Krug“ ein Landskron-Bier vom Fass. Es gibt aber auch andere Getränke und auch Kleinigkeiten zu essen. Sven Steller: „Wir haben inzwischen einen Pool mit neun Minijobbern, die sich während der Öffnungszeiten als Servicekräfte um die Besucher kümmern.“
Schon in der Planungsphase gab es allerdings Gegenwind. Nicht jeder Nachbar war glücklich über die Aussicht, die eigene Wohnruhe durch eine gut belebte Kneipe nebenan gefährdet zu sehen. Sven Steller: „Es gab einen Widerspruch gegen die Baugenehmigung. Der wurde aber vom Bauordnungsamt abschlägig beurteilt. Wir haben natürlich versucht, direkt das Gespräch zu suchen, das ist uns aber nicht gelungen. Die Baugenehmigung hat uns ja bereits sehr viele Auflagen auferlegt, die wir alle penibel eingehalten haben. So darf es draußen keine Musikbeschallung geben, es gibt eine vorgegebene Maximalanzahl an Sitzplätzen und ab 22 Uhr haben wir die Ruhezeiten einzuhalten. Auch um einen Sicht- und Lärmschutz haben wir uns gekümmert. Nun kam es wohl zu einer Klage vor dem Verwaltungsgericht, um die Ablehnung des Widerspruchs anzufechten. Das Verwaltungsgericht hat uns Mitte August in einer Eilentscheidung die weitere Nutzung des Gartens untersagt. Daran müssen wir uns halten. Endgültig wird die Angelegenheit in einer Hauptverhandlung entschieden. Wir wissen aber, dass es Monate bis Jahre dauern kann, bis wir einen solchen Termin bekommen. Man muss auch sagen, dass wir als Genossenschaft nicht direkt betroffen sind, da wir nur Mieter sind. Ansprechpartner für das Gericht ist der Vermieter, der ja auch die Baugenehmigung bestellt hat. Die Juristen in unserer Genossenschaft sind noch dabei, den Fall zu bewerten. Wir hoffen aber sehr, dass wir den Biergarten bald wieder eröffnen können.“
Der Wegfall des Biergartens sorgt dafür, dass dem „Finken-Krug“ Umsatz wegbricht: Nicht jeder Gast möchte im milden Spätsommer gern drinnen sitzen. Muss denn die Genossenschaft überhaupt Gewinne erzielen? Sven Steller: „Am Ende des Tages sind wir kein sozialer Betrieb, sondern ein Wirtschaftsunternehmen. Wir haben Verantwortung für die Mitarbeiter. Außerdem müssen wir Rücklagen bilden. Am Jahresende möchten wir eine Ausschüttung an die Genossen auszahlen – und wenn es für alle nur ein Bier ist.“
Was ist nun die Alternative – wegziehen? An einen neuen Standort?
Sven Steller: „Wir haben vor Ort so viele unzählige Stunden renoviert, saniert und gearbeitet. Wir haben viel Geld investiert. Und auf diese Weise wirklich eine tolle Kneipe auf die Beine gestellt. An einem anderen Ort können wir uns das nicht vorstellen. Aber vielleicht gehen wir neue Wege. Wenn die Gäste nicht zum Finken-Krug kommen können, kommen wir zum Gast. Als Pop-up-Kneipe. Das ist eine Idee von vielen.“
Die Idee von einem Weihnachtsmarkt auf dem eigenen Gelände kann die Genossenschaft nun aber beerdigen. Auch die für den 6. September geplante offizielle Eröffnungsparty muss leider abgesagt werden.
Sven Steller: „Man muss auch das bedenken: Die Kneipe liegt mitten in einem Mischgebiet mit Wohn- und Gewerbenutzung. Und der Fußballplatz vom SV Falkensee-Finkenkrug schließt auch noch direkt an das Grundstück an.“ (ϑ Text/Fotos: CS)
Dieser Artikel stammt aus „Unser Havelland“ Ausgabe 246 (9/2026).
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