wendelmuth Fachkanzlei für Erb- und Familienrecht: Billiger streiten vor Gericht!
Agnes Wendelmuth und Dr. Christoph Schäfer leiten zusammen die Fachkanzlei für Erb- und Familienrecht „wendelmuth Rechtsanwälte“ in Falkensee. Ihnen ist besonders wichtig, dass sie vertrauensvoll mit ihren Klienten zusammenarbeiten. Dazu gehört, dass sie klar formulieren, wenn sich eine Zahlung vor Gericht nicht vermeiden lässt. Mit einem kleinen Kniff lassen sich die anfallenden Kosten aber doch noch deutlich reduzieren. (ANZEIGE)
Fakt ist bei vielen Streitigkeiten im Familienumfeld: Geld muss bezahlt werden. Allein um die Höhe der Zahlungen wird am Ende erbittert gestritten. Die wendelmuth Fachkanzlei spricht einen klaren Tipp aus, wie sich die Folgekosten bei den Streitigkeiten aber doch noch im Rahmen halten lassen.
Agnes Wendelmuth: „Manchmal muss einfach Geld bezahlt werden. In unserer Praxis geht es in diesem Fall oft um den Unterhalt, den ein Elternteil nach der Trennung an den anderen für die Kinder zu zahlen hat. Im Erbrecht ist der Pflichtteil ein Klassiker. In solchen Fällen ist oft unstrittig, dass ein Mindestunterhalt oder ein Pflichtteil gezahlt werden muss. Häufig wird aber vor Gericht über die exakte Höhe der zu zahlenden Summe gestritten. Da ist man sich grundsätzlich einig und streitet nur noch um die letzten 20 oder 30 Prozent.“ Der Tipp der Anwälte: Sofort zahlen, was sich nicht mehr wegrechnen lässt, und dann nur noch über die Restsumme streiten.
Dr. Christoph Schäfer: „Sofort reduzieren sich die Kosten des weiteren Verfahrens. Die Gerichtskosten und auch die im Nachgang zu zahlenden Zinsen sinken spürbar.“
Ein Beispiel: Die Gläubiger behaupten, dass sie einen Anspruch auf 20.000 Euro hätten, und der Schuldner sagt, das stimmt ja gar nicht, es sind nur 18.000 Euro. Dann könnte der Beklagte die 18.000 Euro sofort bezahlen. Im Anschluss geht es vor Gericht nur noch um 2.000 Euro. Da sich die Gerichtskosten nach der Höhe des Streitwerts berechnen, reduziert das den finanziellen Aufwand sofort.
Agnes Wendelmuth: „Und es kommt sogar noch ein psychologischer Faktor dazu. Wenn ich als Klägerin schon 18.000 Euro der verlangten Summe auf dem Konto habe: Gehe ich wegen der verbleibenden 2.000 Euro wirklich noch einmal vor Gericht?“
Billiger streiten vor Gericht: Das kann gerade beim Thema Mindestunterhalt auch bedeuten, dass man proaktiv tätig wird. Agnes Wendelmuth: „Beim Kindesunterhalt gibt es eine Mindestsumme, die liegt bei Teenagern bei 523,50 Euro. An dieser Zahlung kommt man schon als Normalverdiener nicht vorbei. Die Kinder haben dafür sogar Anspruch auf einen vollstreckbaren Titel. Als unterhaltspflichtiger Elternteil muss ich dem Kind eine Vollstreckungsmöglichkeit schaffen. Das Kind muss, wenn das Elternteil den Unterhalt nicht zahlt, sofort dazu in der Lage sein, in die Zwangsvollstreckung zu gehen, ohne erst ein Klageverfahren durchlaufen zu müssen. Hier empfehlen wir, zum Jugendamt zu gehen und für zwanzig Euro einen vollstreckbaren Titel erstellen zu lassen. Das klingt komisch. Aber gibt es den Titel nicht und die Gegenseite klagt, verliert man die Klage in der Höhe des Mindestunterhalts quasi immer – hat aber hohe Kosten, weil man die Verfahrenskosten tragen muss.“ (ϑ Text/Foto: CS)
wendelmuth Rechtsanwälte, Bahnhofstraße 79-81, 14612 Falkensee, Tel.: 03322-4256020, www.wendelmuth.net
Dieser Artikel stammt aus „Unser Havelland“ Ausgabe 243 (6/2026).
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