Landkreis Havelland warnt vor Geflügelpest: Allgemeinverfügung gilt für Nauen und Ketzin/Havel!
Zurzeit ziehen die Kraniche aus dem Norden in den warmen Süden. Dabei machen sie in Deutschland Station – und bringen den Tod mit. In Sachsen-Anhalt, in Thüringen und inzwischen auch in Brandenburg sind viele hundert Kraniche verendet. Der Grund – die hoch ansteckende Geflügelpest. Zum Schutz des von der Landwirtschaft gehaltenen Vogelbestandes hat der Landkreis Havelland nun eine Allgemeinverfügung erlassen!
Die Landwirte, die im Freien oder in den Ställen Hühner, Gänse, Enten oder Wachteln halten, fürchten sich im Winter vor der Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt.
Die Geflügelpest wird durch einen Virus übertragen, der hochansteckend ist und der bei Vögeln sehr schnell zum sicheren Tod führt. Verantwortlich ist der Virenstamm H5N1. Das Virus überdauert leider immer wieder im Wildvogelbestand. Während der Winterzüge etwa der Kraniche wird die Krankheit leicht in die deutschen Landkreise hineingetragen. Springt die Krankheit in den Nutztierbestand eines Betriebes über, müssen alle Vögel getötet werden. Das ist für die Besitzer natürlich eine Katastrophe – und erst recht ein erheblicher finanzieller Ausfall.
In Brandenburg sind zahllose Kraniche an den Linumer Teichen im Kreis Ostprignitz-Ruppin verendet, der NABU hat deswegen vorerst alle Führungen zu den Vogelsammelplätzen abgesagt. Die Seuche ist von dort bereits auf einen Betrieb übergesprungen. Der Landkreis Havelland schreibt: “Im Landkreis Potsdam-Mittelmark ist in einem Putenmastbetrieb in der Gemeinde Weseram der Ausbruch der Geflügelpest am 20. Oktober 2025 amtlich festgestellt worden. Der Landkreis hat daraufhin eine Überwachungszone mit einem Mindestradius von zehn Kilometern um den Überwachungsbetrieb eingerichtet, die auch Teile des Landkreises Havelland umfasst. Der Landkreis Havelland erlässt daher eine Allgemeinverfügung für die betroffen Kommunen Nauen, Märkisch Luch und Ketzin/Havel.”
Allgemeinverfügung? Was bedeutet das. Zunächst einmal: Wer in der Überwachungszone in Gefangenschaft gehaltene Vögel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Enten, Gänse, Wachteln, Tauben, Fasane, Rebhühner, Laufvögel) besitzt, muss das umgehend unter tiergesundheit@havelland.de anzeigen – ein entsprechendes Formular ist auf der Website wwww.havelland.de zu finden. Außerdem müssen auf dem eigenen Hof zahlreiche Vorsichtsmaßnahmen beherzigt werden. Wichtig ist etwa, dass innerhalb der Überwachungszone kein Tier, kein Fleischprodukt, keine Eier und auch keine Futterprodukte mehr in den Umlauf gebracht werden.
Die Vogelhalter sollen auch ihren Bestand im Auge behalten, um eine erhöhte Sterblichkeit festzustellen. Fremde Personen sollen die Stallungen nicht betreten. Außerdem ist Schutzkleidung anzuraten.
Der Beigeordnete und Dezernent Michael Koch sagte dazu mit Stand vom 20. Oktober: “Wir verfolgen die aktuelle Entwicklung zur Geflügelpest sehr aufmerksam. Der Landkreis Havelland ist nach heutigem Stand nicht direkt betroffen. Mir ist wichtig zu betonen, dass für Menschen keine direkte Gefahr von der Geflügelpest ausgeht.”
Von einer Aufstallungspflicht, also dem amtlich verordneten Halten der Vögel in geschlossenen Räumen, ist in der Allgemeinverfügung noch nicht die Rede. Sicherheitshalber wurde aber bereits die “Landesschau für Rassegeflügel” im MAFZ abgesagt, die am 8. und 9. November stattfinden sollte.
Wer einen toten oder erkrankten Vogel findet, kann dies u.a. über ein vom Veterinäramt extra eingerichtetes Bürgertelefon unter der Nummer 03321-4035515 an die Behörden melden.” (Text/Foto: CS)
Dieser Artikel stammt aus „Unser Havelland“ Ausgabe 236 (11/2025).
Update vom Landkreis Havelland vom 23. Oktober 25:
Die Naturwacht Brandenburg hatte im Naturpark Westhavelland in der vergangenen Woche tot aufgefundene Kraniche zur Untersuchung beim Veterinäramt des Landkreises Havelland abgegeben. Das Landeslabor hat die Tiere getestet. Der bestätigte positive Befund unserer drei untersuchten Kraniche aus dem Naturpark Westhavelland, Fund am Gülper See, ist in der Nacht vom 22.10.25 zum 23.10.25 durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) übermittelt worden. Damit ist das Auftreten der Geflügelpest im Wildvogelbestand in Landkreis Havelland offiziell bestätigt und amtlich festgestellt worden.
Der Beigeordnete Michael Koch führt dazu aus: „Unser Verdacht hat sich leider bestätigt. Wie auch in anderen Landkreisen und Bundesländern haben wir jetzt offiziell den Ausbruch der Geflügelpest im Wildvogelbestand. Jetzt geht es darum, den Schaden bestmöglich einzugrenzen. Bürgerinnen und Bürger rufe ich daher auf, die Handlungsempfehlungen des Landkreises zum Umgang mit der Geflügelpest zu befolgen. Es findet ständig ein Monitoring und eine Bewertung der Lage durch die Fachverwaltung statt. Daraus leiten wir dann unsere Maßnahmen ab.“
Der Landkreis Havelland wird noch im Laufe des 23.10.2025 eine Allgemeinverfügung erlassen, mit der die risikobasierte Aufstallung von Hausgeflügel angeordnet wird. Diese wird zum 24.10.2025 in Kraft treten. Die Regionen werden nach folgenden Kriterien bewertet: Vorkommen und Verhalten von Wildvögeln, Geflügeldichte, örtliche Gegebenheiten, umliegende Fließgewässer/Gewässer, Naturschutzgebiete insbesondere Wildvogelrastplätze. Über die genaue Gebietskulisse wird gesondert informiert.
Tierhalterinnen und Tierhalter von Hausgeflügel oder weiteren gehaltenen Vögeln werden daher nochmals dringend aufgefordert, ihre Sicherheitsmaßnahmen strikt einzuhalten. Geflügel soll unbedingt von Wildvögeln abgeschirmt gehalten werden. Die Übertagung der Krankheit erfolgt zum Beispiel über den Kot der Wildvögel und die gemeinsame Benutzung von Futter- und Wassernäpfen. Futterstellen für Geflügel sollten daher nur in Ställen aufgestellt werden. Fremde Personen sollen Geflügelhaltungen nicht betreten und Schuhwerk soll vor Betreten der Haltungen unbedingt gewechselt werden.
Tierhalterinnen und Tierhalter müssen sich darauf einstellen, dass bei fortschreitender Ausbreitung der Erkrankung weitere Regionen im Landkreis Havelland von der Aufstallungspflicht betroffen sein können.
Weiterhin werden Jagdausübungsberechtigte gebeten, in den betroffenen Regionen die Jagd auf Wildgeflügel zunächst zu unterlassen. Sollte dennoch gejagt werden, ist ab sofort bis auf Weiteres von jedem erlegten Stück Wildgeflügel eine Tupferprobe beim Veterinäramt abzugeben. Auskünfte dazu können unter tiergesundheit@havelland.de eingeholt werden.
Für Teile der Havelländischen Kommunen (Märkisch Luch, Nauen und Ketzin/Havel) um den Fundort in einem Mastbetrieb in Weseram (Potsdam-Mittelmark) gilt bis auf weiteres die Allgemeinverfügung vom 20.10.2025. Diese enthält rechtsverbindliche Regelungen für Halterinnen und Halter von Geflügel und Vögeln.
Der Landkreis Havelland hatte bereits am Dienstag durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umweltamtes und des Veterinäramtes die Schlafplätze der Kraniche nördlich von der Kernstadt Nauen mit Drohnen beflogen, um sich einen Überblick über die aktuelle Lage zu verschaffen. Gleiches wurde am 22.10.2025 im Naturpark Westhavelland durchgeführt.
Der Gülper See mit den Niederungsflächen der unteren Havel ist ein wichtiges Rastgebiet für Zugvögel. Am zurückliegenden Wochenende rasteten dort nach Angaben der Naturwacht Brandenburg ca. 20.000 Gänse und 15.000 Kraniche. Sie erholen sich für eine gewisse Zeit um dann ihren Flug in die Überwinterungsgebiete in Südeuropa fortzusetzen. Die Rast der Zugvögel findet jährlich im Herbst zwischen Oktober und Mitte November statt.
Ein weiteres Einzugsgebiet für Kraniche befindet sich im Rhinluch insbesondere im Bereich der Linumer Teiche im Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Das Gebiet reicht bis in das Havelländische Luch im Landkreis Havelland. Insbesondere in den Bereichen des Gülper Sees im Westhavelland und des Großen Havelländischen Kanals in Nauen im östlichen Havelland befinden sich Schlafplätze der Großvögel. Naturschützer teilen mit, dass sich in Ostprignitz-Ruppin zurzeit ca. 25.000 Tiere, im Nauener Einzugsgebiet derzeit noch ca. 500 bis 1.000 Tiere und am Gülper See ca. 4.500 Tiere aufhalten. Sie setzen zeitlich gestaffelt ihren Weiterflug je nach Wetterlage vorwiegend bei günstiger Thermik fort.
Mehrere Bundesländer meldeten seit einigen Tagen eine erhöhte Sterblichkeit bei Kranichen.
Geflügelpest ist eine hochansteckende und bei vielen Vogel- und Geflügelarten rasch tödlich verlaufende Infektionskrankheit. Aufgrund der gegenwärtig starken Zugaktivität von Kranichpopulationen und anderen Wildvögeln, muss mit einer weiteren, möglicherweise großflächigen Ausbreitung von HPAIV Infektionen in der nächsten Zeit gerechnet werden.
In seiner aktuellen Risikoeinschätzung setzt das FLI das Risiko für weitere Ausbrüche in Geflügelhaltungen und Fälle bei Wildvögeln daher wieder auf „hoch“.
Bürgerinnen und Bürgern steht das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung für Fragen unter der Telefonnummer 03321 403 5515 sowie per E-Mail unter tiergesundheit@havelland.de zur Verfügung. Allgemeine Hinweise zu der Erkrankung erhalten sie auf der Internetseite des Landkreises.
Weiteres Update vom Landkreis Havelland vom 23. Oktober 25:
Landkreis Havelland verfügt nach bestätigtem H5N1-Fall weitere Allgemeinverfügungen
Nachdem in der vergangenen Nacht drei Verdachtsfälle auf Vogelgrippe durch das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) bestätigt wurden und auch im Nachbarlandkreis Oberhavel ein weiterer Fall bestätigt wurd, erlässt der Landkreis Havelland zum Schutz der Geflügel- und Vogelbestände zwei weitere Allgemeinverfügungen zur Eindämmung der Geflügelpest. Die Verfügungen treten am 24.10.2025 in Kraft und beinhaltet die risikobasierte Aufstallung. Betroffen sind Gebiete in den Kommunen in Havelaue, Rhinow, Seeblick, Rathenow, Wiesenaue, Paulinenaue, Nauen, Schönwalde-Glien, Ketzin/Havel. Zudem sind weiterhin betroffen die Kommunen Märkisch Luch durch die Allgemeinverfügung vom 20.10.2025. Die Regionen des Landkreises Havelland, die von den beiden neuen sowie von der bestehenden Verfügung betroffen sind, können der untenstehenden Grafik entnommen werden.
Außerdem ist geregelt, dass jedes in den Überwachungszonen nach Allgemeinverfügung 3/2025 und 4/ 2025 sowie im Ramsargebiet bejagte Stück Wildvogel durch die jeweiligen Jägerinnen und Jäger zu betupfen (Rachen- und Kloakentupfer) ist. Die Tupfer sind in die Dienststelle in Nauen oder Rathenow des Veterinäramtes zu bringen.
Geflügelpest ist eine hochansteckende und bei vielen Vogel- und Geflügelarten rasch tödlich verlaufende Infektionskrankheit. Aufgrund der gegenwärtig starken Zugaktivität von Kranichpopulationen und anderen Wildvögeln, muss mit einer weiteren, möglicherweise großflächigen Ausbreitung von HPAIV Infektionen in der nächsten Zeit gerechnet werden.
In seiner aktuellen Risikoeinschätzung bewertet das FLI das Risiko für weitere Ausbrüche in Geflügelhaltungen und Fälle bei Wildvögeln daher weiterhin als „hoch“.
Bürgerinnen und Bürgern steht das Amt für Landwirtschaft, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung für Fragen unter der Telefonnummer 03321 403 5515 sowie per E-Mail unter tiergesundheit@havelland.de zur Verfügung. Allgemeine Hinweise zu der Erkrankung erhalten sie auf der Internetseite des Landkreises.
Die Handlungsempfehlungen zum Umgang mit der Geflügelpest können auf dem Internetauftritt des Landkreises Havelland abgerufen werden.
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