Vorsicht beim Parken in Falkensee: Strafzettel kostet inzwischen 55 Euro!
Der Grimm der Falkenseer ist erwacht. Immer häufiger klemmt ein Strafzettel hinter den Scheibenwischern ihrer Autos. Sie sollen für ein Vergehen bezahlen, das jahrelang nicht besonders intensiv geahndet wurde – das teilweise oder vollständige Parken auf dem Seitenstreifen der Straße. Statt 10,50 Euro werden inzwischen auch 55 Euro fällig. Da kann das Falschparken ganz schön teuer werden.
Immer mehr Familien ziehen aus Berlin hinaus in die Gartenstadt. Sie alle bringen in der Regel nicht nur ein Auto mit, sondern oft genug gleich zwei. Die gesammelten Autos eines Hauses finden nur selten auf dem eigenen Grundstück Platz. Also parken sie vor der Tür – auf der öffentlichen Straße.
Ein Parkplatzmangel ist aber nicht der Grund, warum einzelne Bürger in den sozialen Medien von „Schikane“ sprechen und davon, dass der „Bürgerfriede“ in Falkensee gefährdet sei. Der Ärger dräut von einer ganz anderen Seite.
In den letzten Jahren wurden viele Sandstraßen ausgebaut und asphaltiert. Um Geld zu sparen, wurden einige Straßen besonders schmal asphaltiert.
Wer auf einer schmalen Straße parkt, stellt sein Auto gern so ab, dass die seitlichen Reifen nicht mehr auf der Straße stehen, sondern auf dem Randstreifen. So behindern die parkenden Autos nicht länger den Verkehr – es wird etwas mehr Platz zum Vorbeifahren geschaffen.
Das ist aber nicht erlaubt. Die Seitenbereiche einer Straße oder gar die Entwässerungsmulden dürfen von den Autobesitzern weder befahren noch zum Parken genutzt werden. Wer sein Auto trotzdem so abstellt, dass die Reifen auf dem unbefestigten Randbereich der Straße stehen, begeht eine Ordnungswidrigkeit – und kassiert ein Knöllchen. Das Knöllchen kostet seit geraumer Zeit bundesweit statt 10,50 Euro wie früher 55 Euro.
So mancher Bürger, der inzwischen gleich mehrmals einen Strafzettel kassiert hat, wundert sich. Jahrzehntelang habe es ihrer Auffassung nach niemand in der Stadt interessiert, wie geparkt wird. Und kaum lohnt sich das genaue Hinschauen auch finanziell, häufen sich die ausgestellten Strafzettel.
Das Ordnungsamt argumentiert, dass hier nun einmal ein bundesdeutsches Gesetz zu befolgen sei und dass es in diesem Fall auch keinen Ermessensspielraum gibt. Nicht selten würden auch Bürger der Stadt auf falsch geparkte Autos hinweisen, sodass das Ordnungsamt einem solchen Hinweis nachgehen müsse. Das Parkverbot auf den Grünstreifen habe auch einen ganz nachvollziehbaren Grund: Wer das Gewicht seines Autos auf dem Erdreich ablegt, verdichtet es und verhindere so das Versickern von Regenwasser. Mit der Gefahr, dass das Wasser bei Starkregenereignissen nicht schnell genug in den Boden abfließt und es so wahrscheinlicher wird, dass es zu Kellerüberflutungen kommt.
Okay, sagen sich viele Falkenseer. Dann parke ich eben nicht mehr mit zwei Rädern auf dem Seitenstreifen, sondern bleibe komplett auf dem Asphalt. Das sei doch ein STVO-konformes Parken.
Ja, das ist es. Wenn die Straße breit genug ist. Dann bleibt noch genug Platz, damit andere Autos frei passieren können. Auch ein Feuerwehrauto könnte dann noch vorbeifahren. Es heißt aber auch: „Beim Parken muss eine Restfahrbreite gewährleistet sein, um anderen Fahrzeugen ein Passieren zu ermöglichen.“
Parkt man also mit seinem Auto vollständig auf einer Straße, die allerdings zu schmal dafür ist, so riskiert man als Autofahrer ebenfalls ein Knöllchen.
Seit April 2024 weist das Ordnungsamt verstärkt auf die verschiedenen Parkregeln hin und leistet Aufklärungsarbeit – zunächst noch mit freundlichen Falschparkhinweisen, die eben nicht sofort mit einem Strafzettel belegt wurden. Nach einem Jahr Übergangsphase wird nun aber genauer hingesehen. Ein knappes Dutzend Mitarbeiter beschäftigt das Falkenseer Ordnungsamt.
R. Rehberg leitet das Ordnungsamt: „Unsere Mitarbeiter haben sehr viele Aufgaben. Sie achten nicht nur auf den ruhenden Verkehr, sondern sind im Dienst der Bürger auch unterwegs, um den Lärmschutz zu gewährleisten, die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen sicherzustellen und allgemeine Ordnungswidrigkeiten zu verfolgen.“
Um etwas Druck aus dem Kessel zu nehmen, hat die Stadt Falkensee einen informierenden Flyer erstellt, der den falsch parkenden Bürgern mit übergeben wird. Er zeigt ganz deutlich auf, wie geparkt werden darf. Eben nicht auf Grün- und Randstreifen, auch nicht in den Randbereichen der Entwässerungsmulden oder auf Schotterstreifen neben der Fahrbahn. Ein Parken sei auch auf Gehwegen, Radfahrstreifen und Mittelstreifen verboten. Bürgermeister Heiko Richter: „Die Diskussion um das Parken in Falkensee hat sich sehr aufgeheizt. Mit den Flyern möchten wir klar aufzeigen, wie man es richtig macht – und was eben nicht erlaubt ist.“
Besondere Situation in der Amselhainstraße
Mit der Erklärung der Straßenverkehrsordnung und dem Verweis auf die Lehrinhalte bei der Führerscheinausbildung ist es für viele Bürger aber nicht getan. Sie verstehen nicht, warum so viele Jahre lang kein Knöllchen an ihrem Auto klebte – und in letzter Zeit immer häufiger.
In der Stadtverordnetenversammlung vom 5. März machten gleich zwei Bürger ihrem Ärger Luft und sprachen die neue Knöllchenflut an. Es war gar die Rede davon, dass das Falkenseer Ordnungsamt „ein neues Hobby“ habe.
Eine besondere Situation gibt es in der Amselhainstraße, die von der Hansastraße abgeht. Hierbei handelt es sich beim Endstück der Straße um eine kurze Sackgasse ohne Wendemöglichkeit, die somit nicht für den Durchgangsverkehr genutzt wird. Im Grunde genommen befahren nur die Bürger die Straße, die hier auch wohnen. Nicht einmal ein Dutzend Häuser ist vor Ort zu finden – die Bebauung ist auch nur einseitig erfolgt. Gegenüber von den Häusern ist eine mit Bäumen bewachsene Grünfläche zu entdecken.
Die Amselhainstraße ist asphaltiert, aber wirklich nur ganz besonders schmal. Steht ein Auto auf dieser Straße, würde nicht einmal mehr ein Tretroller vorbeikommen. Deswegen parken die Anwohner dieser Straße ihre Autos auf einem sandigen Grünstreifen, der keine Entwässerungsmulde aufweist und die gleiche Breite wie die Straße aufweist. Seit Jahrzehnten verwenden die Anwohner diesen Sandstreifen. Erst seit kurzem gibt es dafür Strafzettel.
Harald Köhler wohnt vor Ort: „Manche Nachbarn haben jetzt schon für mehrere hundert Euro Strafzettel bekommen. Wir fordern hier Augenmaß vom Ordnungsamt und verstehen nicht, warum nach Jahrzehnten der Ruhe auf einmal unsere Straße so sehr im Mittelpunkt des Interesses steht.“
R. Rehberg als Leiter des Ordnungsamtes folgte am 14. Mai der Einladung der Beschwerdeführer und fand sich um 16 Uhr zu einem Vor-Ort-Termin in der Amselhainstraße ein, um selbst mit den Bürgern zu sprechen. Etwa 15 zum Teil recht emotional aufgeladene Anwohner nutzten die Gelegenheit, um sich ihren Grimm von der Seele zu reden.
Das Gespräch dauerte gut anderthalb Stunden und war die meiste Zeit über konstruktiv und respektvoll. R. Rehberg verwies immer wieder auf die geltenden Gesetze, vor denen man nicht die Augen verschließen dürfe. Eine kleine Lösung brachte er mit: „Sie dürfen mit ihrem Auto auch auf der Zufahrt zum Grundstück parken, das ist erlaubt. So gewinnen sie pro Haus noch einen Parkplatz dazu. Ansonsten ist ein Parken in dieser Straße nicht möglich. Sie müssten also auf der anderen Seite der Hansastraße in der Amselhainstraße parken, dort ist sie breit genug.“
Eine Anwohnerin machte darauf aufmerksam, dass sie kaum noch mobil sei und die weite Strecke nicht laufen könne: „Außerdem kommt ja auch der Pflegedienst zu mir, der parkt auch immer vor der Tür.“ Das würde auch für alle Handwerker gelten.
Damit riskieren auch diese Dienstleister ein Knöllchen, argumentierte das Ordnungsamt. Eine Einigung zwischen Anwohnern und Ordnungsamt war leider auch nach der „Aussprache“ nicht in Sicht.
Harald Köhler: „Wenn wir keine Einigung finden, werde ich den Weg vor Gericht suchen. Ich bin der Auffassung, dass es sich bei unserer Straße nicht wirklich um eine Straße nach Definition handelt und deswegen in unserem Fall auch kein Ticket ausgestellt werden darf. Wir werden uns weiter wehren.“ (Text/Fotos: CS)
Dieser Artikel stammt aus „Unser Havelland“ Ausgabe 231 (6/2025).
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