Kleiner Snack im Havelland: Darf ich Obst vom Straßenbaum pflücken und essen?
Es ist so weit. In diesen Tagen lassen sich die ersten Pflaumen, Äpfel und Birnen von den Bäumen pflücken, auch Schlehen, Brombeeren und Kirschpflaumen werden reif. Auf Spaziergängen durch das Havelland entdeckt man immer wieder vermeintlich herrenlose Büsche und Bäume am Wegesrand, die voller Früchte hängen. Ein kurzer Handgriff, ein kleiner Snack, ein süßer Geschmack im Mund: So eine kleine Wegzehrung hebt die Laune. Die Frage ist nur: Darf man eigentlich Obst von Bäumen naschen, die im freien Gelände stehen?
Eigentlich ist das eine tolle Sache. Am Straßenrand, entlang der Wege, in öffentlichen Parks und an Seen stehen viele Bäume und Sträucher, die nicht nur dekorative Eigenschaften haben, sondern theoretisch sogar etwas zur Ernährung der Bevölkerung beitragen können: Sie tragen ebenso leckere wie auch eßbare Früchte.
Wer zurzeit die Augen aufmacht und sich einmal bewusst umschaut, entdeckt in seiner direkten Nachbarschaft viele Bäume und Sträucher außerhalb eingezäunter Gärten, die Birnen und Äpfel, Walnüsse, Mirabellen, Pflaumen oder Kirschpflaumen tragen. Auch Himbeeren und Brombeeren lassen sich unterwegs schnell erkennen, pflücken und mit einem Happs vernaschen. Schon ein wenig mehr botanische Kenntnisse muss derjenige mitbringen, der Maulbeeren oder Schlehen ernten möchte.
Natürlich gibt es viele Naturfreunde, die auf ihren Wegen einfach einmal kurz den Arm ausstrecken, um sich einen solchen botanischen Snack zu gönnen. Wer soll oder will das unterbinden?
Die große Frage ist natürlich: Darf man das überhaupt? In der Bibel heißt es zwar: „Wenn du in den Weinberg eines andern kommst, darfst du so viel Trauben essen, wie du magst, bis du satt bist, nur darfst du nichts in ein Gefäß tun.“ (Dtn 23,25f EU)
Aber was in der Bibel steht, gilt im regelstrengen Deutschland nicht zwingend auch heute noch. Bis 1975 gab es zwar den sogenannten „Mundraub“. Wer Hunger litt und deswegen kleinste Mengen Nahrung entwendete, durfte mit einer milden Strafe rechnen. Inzwischen gibt es den Mundraub als Rechtsterminus nicht mehr. Wer nun also Obst von Bäumen erntet, die etwa dem Nachbarn gehören, muss damit rechnen, dass ihm das mitunter sogar als Diebstahl ausgelegt wird.
Eins muss deswegen jedem Spaziergänger mit grummelndem Magen klar sein: Es gibt in Deutschland keine herrenlosen Bäume. Was außerhalb von privaten Gärten wächst, gehört immer jemanden. Im Zweifelfall der Gemeinde oder der Stadt, falls ein solcher Baum auf öffentlichem Gelände steht.
Das Argument, dass das ganze schöne Obst doch ungeerntet einfach zu Boden fallen und dort vergammeln würde, zieht jedenfalls nicht. Im Zweifelsfall freut sich nämlich die lokale Tierwelt über den unerwarteten Vitaminsnack, der ihnen da vor die Schnauze rollt.
Deswegen kann es nicht schaden, sich einfach im Vorfeld schlau zu machen und etwa bei der Gemeinde nachzufragen.
David Orlob von der Gemeinde Dallgow-Döberitz: „Bei uns darf das Obst von öffentlichen Bäumen und Sträuchern auf Gemeindeland gern für den privaten Verzehr abgepflückt werden. Es wäre auch schade, wenn das Obst verfaulen oder gänzlich ungenutzt bleibe würde. Eine kommerzielle Obsternte auf öffentlichem Gemeindeland bleibt aber in jedem Fall untersagt.“
Luisa Bellack sagt für die Stadt Falkensee: „Ja, die Bürger dürfen in Falkensee Obst von Obstbäumen auf öffentlichen Flächen einsammeln. Dazu zählen neben Flächen wie etwa dem Geschichtspark auch Obstbäume an Gehwegen, am Straßenrand oder auf Wiesen, die sich nicht in privatem Eigentum befinden. Diese Bäume und Sträucher dürfen also nach Belieben und ohne besondere Genehmigung geerntet werden. Geregelt wird das übrigens auch in § 39 Abs. 3 Bundesnaturschutzgesetz. Da heißt es: ‚Jeder darf … wild lebende … Früchte … aus der Natur an Stellen, die keinem Betretungsverbot unterliegen, in geringen Mengen für den persönlichen Bedarf pfleglich entnehmen und sich aneignen‘.“
Da sind sich sicher alle einig: Wer sich schon von einem öffentlich stehenden Baum oder Busch bedient, sollte immer nur das mitnehmen, was man selbst schnell für einen Obstteller oder einen Kuchen verbrauchen kann. Wichtig ist auch, dass Bäume und Büsche nicht beschädigt werden und dass ein Ernten in Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten zu unterbleiben hat.
Insbesondere im Havelland lässt sich mit der kreisrunden Kirschpflaume oft ein Obst vom niedrigen Baum pflücken, das sich in keinem Supermarkt finden lässt. Die Frucht sieht von außen wie eine Kirsche und von innen wie eine Pflaume aus. Da lohnt sich das Naschen.
Ein Tipp: Wer nicht weiß, was da eigentlich für Früchte rechts und links in der Flur wachsen, setzt auf die kostenfreie Smartphone-App „Seek“, die Fotos von Blättern und Früchten macht und dann umgehend eine schnelle Bestimmung vornimmt. So wird man schnell zum kundigen Obstnascher. (Text: CS / Fotos: KS, CS)
Dieser Artikel stammt aus „Unser Havelland“ Ausgabe 233 (8/2025).
Kennen Sie schon unsere Gratis-App?
Apple – https://unserhavelland.de/appapple
Android – https://unserhavelland.de/appandroid
Anzeige















