Falkensee – Bundestagswahl 2025

Am Sonntag ist es so weit. Knapp 60 Millionen Deutsche können am 23. Februar 2025 über die Zusammensetzung des 21. Deutschen Bundestages entscheiden. Die Wahlbehörde informiert daher nochmals alle Falkenseer Bürgerinnen und Bürger, die am Sonntag nicht ins Wahllokal gehen können: Wahlberechtigte haben noch am heutigen Donnerstag bis 18 Uhr und am morgigen Freitag, 21. Februar 2025, von 9 bis 15 Uhr die Möglichkeit, im Briefwahlbüro (Bürgeramt, Poststraße 31) Briefwahlunterlagen zu beantragen und direkt zu wählen.
Sollten Sie bereits Briefwahlunterlagen beantragt haben, diese aber bis zum Samstag, 22. Februar 2025 nicht erhalten, können Sie am Samstag in der Zeit von 9 bis 12 Uhr im Bürgeramt vorsprechen. Sofern glaubhaft versichert wird, dass beantragte Unterlagen nicht zugegangen sind oder verloren wurden, kann ein neuer Wahlschein mit Briefwahlunterlagen ausgestellt werden.
Bitte beachten Sie, dass eine Erstbeantragung der Briefwahlunterlagen nur bis zum Freitag, 21. Februar 2025, 15 Uhr zulässig ist. Am Wahlsonntag werden mit wenigen Ausnahmen (z.B. plötzlicher Erkrankung) keine Briefwahlunterlagen mehr ausgestellt oder ersetzt.
Alle Personen, die Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten einen sogenannten Sperrvermerk im Wählerverzeichnis. D. h. Sie können dann nicht im Wahllokal wählen!
Alle Wählerinnen und Wähler, die ihre Stimme am Sonntag im Wahllokal abgeben möchten, werden gebeten nochmals ihr Wahllokal auf der Wahlbenachrichtigung zu prüfen. Die Wahllokale 28 und 29 (vormals Seniorenresidenz Falkensee) wurden auf andere Einrichtungen verteilt. Bitte vergewissern Sie sich mit einem nochmaligen Blick auf die Wahlbenachrichtigung, dass Sie auch das korrekt zugewiesene Wahllokal aufsuchen.
Bitte um Beachtung am Wahlsonntag: Wahllokale in der Oberschule Falkensee nicht barrierefrei
Die Wahllokale 29, 30, 31 und 32 in der Oberschule Falkensee sind aufgrund eines defekten Aufzuges am Gebäude vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich. Voraussichtlich kann der Defekt bis zum Wahltag nicht behoben werden. Für Wahlberechtigte, die auf einen barrierefreien Zugang angewiesen sind und ihre Stimme im Wahllokal abgeben möchten, empfiehlt es sich, die Beantragung direkt im Briefwahlbüro durchzuführen, um einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen. Der Wahlschein berechtigt zur Wahl in einem anderen, barrierefreien Wahllokal im Wahlkreis 58. Mit Ausnahme der Wahllokale 12 (Haus am Anger) und 22 sowie 23 (Kita Wirbelwind) sind alle Wahllokale in Falkensee barrierefrei. Sollten Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, nehmen Sie bitte die vollständigen Briefwahlunterlagen ins Wahllokal mit. (Info: Stadt Falkensee)
Dies ist eine Pressemitteilung, die der Redaktion zugeschickt wurde, und die wir zur Information der Bürger in der Region Havelland unredigiert übernehmen.
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