Die Wahlen 2024 – Welche Wahlen stehen im Havelland an?
Wir befinden uns in einem Superwahljahr. Der Bürger wird in den kommenden Wochen gleich mehrfach zur Wahlurne gebeten, um sich für einzelne Personen oder Parteien (oder ähnliche Konstrukte) zu entscheiden. Mit der Wahl nimmt der Bürger gezielt Einfluss auf die große Frage, wie in den kommenden Jahren Politik in der unmittelbaren Region gemacht wird. In unserem großen Wahlspecial fassen wir alle wichtigen Informationen einmal zusammen.
Da auch im Havelland stets und ständig wichtige Entscheidungen stattfinden, die z.B. die Infrastruktur, das Schulwesen, den Katastrophenschutz, den Klimawandel, die Ansiedlung von neuem Gewerbe oder die Unterstützung ehrenamtlicher Arbeit betreffen, lohnt es sich, viel Gehirnschmalz auf die Frage zu verwenden, wo denn am Ende das eigene Kreuzchen gemacht werden sollte.
Am wichtigsten ist es natürlich, sein demokratisches Recht in Anspruch zu nehmen und überhaupt zur Wahl zu gehen; das ist nicht in jedem Land auf der Erde eine Selbstverständlichkeit.
Da viele Bürgerinnen und Bürger noch gar nicht so recht wissen, welche Wahlen denn überhaupt wann stattfinden, haben wir von “Unser Havelland” den folgenden kleinen Überblick zusammengestellt. Wichtig dabei: Alle Angaben sind ohne Gewähr, auch wir machen Fehler.
Den Startschuss zum großen Brandenburger Wahljahr macht die Landratswahl am 26. Mai 2024.
Am 9. Juni geht es weiter mit den Kommunalwahlen und der Wahl des Europaparlaments. Sollte bei der Landratswahl eine Stichwahl nötig sein, so wird sie auch an diesem Tag stattfinden.
Die Landtagswahl bittet die Wähler dann noch einmal am 22. September 2024 zur Urne.
Die nächste Bundestagswahl findet übrigens im Jahr 2025 statt.
Wir wählen den Landrat
Die Wahl zum Landrat im Havelland findet am 26. Mai statt. Eine eventuell notwendige Stichwahl würde dann am 9. Juni im Rahmen der regulären Kommunalwahl angesetzt werden.
Auf der offiziellen Seite vom Landkreis Havelland (www.havelland.de) ist zu lesen: “Der Landrat wird direkt von den Bürgern eines Landkreises per Mehrheitswahl für acht Jahre gewählt. Gewählt ist, wer im ersten Wahlgang mehr als 50 Prozent der abgegebenen Stimmen erhält oder im zweiten Wahlgang die Mehrheit der abgegebenen Stimmen; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los. Der Gewinner dieser Direktwahl muss aber zusätzlich ein Quorum erfüllen: diese Mehrheit muss mindestens 15% der wahlberechtigten Personen umfassten, andernfalls wählt der Kreistag den Landrat.”
Aber wer ist der Landrat eigentlich und was hat er für Befugnisse? “Beim Landrat handelt sich um das oberste Verwaltungsamt des Landkreises, sozusagen die Chefebene der Kreisverwaltung, einer Behörde mit über tausend Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem jährlichen Haushaltsvolumen von annähernd 500 Millionen Euro.”
Der Landrat ist der “Leiter der Kreisverwaltung. Er vertritt den Landkreis und ist hauptamtlicher Beamter auf Zeit. Da der Landrat direkt von der Bürgerschaft gewählt wird, kommt ihm ein erhebliches politisches Gewicht zu. Er ist politisches Sprachrohr des Kreises gegenüber der Öffentlichkeit, den Bürgermeistern und Amtsdirektoren und der Landesregierung. Obwohl er in erster Linie ausführendes Organ der Beschlüsse des Kreistages ist, kann der Landrat die Geschicke des Landkreises stark beeinflussen. Er benötigt für eigene Initiativen oder zur Durchsetzung seiner politischen Ziele jedoch immer eine Mehrheit im Kreistag.”
Zudem ist der “Landrat Aufsichtsbehörde für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden und damit beispielsweise zuständig für Disziplinarverfahren gegen Bürgermeister und Amtsdirektoren. Als untere allgemeine Landesbehörde ist er auch in die Verwaltungshierarchie des Landes eingebunden. Schließlich sitzt der Landrat in Aufsichtsräten und Gesellschafterversammlungen von Unternehmen, an denen der Kreis beteiligt ist. Dienstvorgesetzter des Landrates ist der Kreistag.”
Wählen dürfen alle Deutschen und EU-Bürger, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten ihren Wohnsitz im Landkreis Havelland haben.
Vier Personen treten in diesem Jahr an, um Landrat zu werden. Da ist zum einen der aktuelle Amtsinhaber Roger Lewandowski (CDU), der das Amt 2016 von seinem Vorgänger Burkhard Schröder (SPD) übernommen hat.
Herausgefordert wird der amtierende Landrat von Robert Pritzkow (Ländliche Wählergemeinschaft Nauen), Harald Petzold (Linke) und Götz Frömming (Alternative für Deutschland).
Kreistagswahl
Am 9. Juni wird der Kreistag für den Landkreis Havelland gewählt. Die Wahl findet im Rahmen der Kommunalwahl 2024 statt. Der Kreistag wird für fünf Jahre gewählt.
Der Landkreis Havelland (www.havelland.de) erklärt in klaren Worten selbst, um was es sich bei dem Kreistag eigentlich handelt: “Der Kreistag ist das zentrale Entscheidungsgremium auf Kreisebene. Landkreise erfüllen als kommunale Selbstverwaltungsbehörde überörtliche kommunale Aufgaben, beispielsweise schaffen sie öffentliche Einrichtungen, die für das soziale, kulturelle und wirtschaftliche Wohl ihrer Einwohner wichtig sind. Gleichzeitig haben Landkreise eine Doppelfunktion, weil sie an die untere staatliche Verwaltungsbehörde und somit an Weisungen der Landesregierung gebunden sind. Hier haben die Kreistage kein Mitspracherecht.”
Im Landkreis Havelland können 56 Kreistagsmandate vergeben werden und das in vier Wahlkreisen. Im Wahlgebiet wohnen 160.739 Einwohner.
Der Wahlkreis 1 besteht aus der Stadt Rathenow, der Stadt Premnitz und der Gemeinde Milower Land (37.399 Einwohner).
Der Wahlkreis 2 setzt sich aus der Stadt Nauen, der Stadt Ketzin/Havel und den Ämtern Friesack, Nennhausen und Rhinow zusammen (41.746 Einwohner).
Der Wahlkreis 3 besteht aus den Gemeinden Brieselang, Dallgow-Döberitz, Schönwalde-Glien und Wustermark (45.449 Einwohner).
Der Wahlkreis 4 umfasst die Stadt Falkensee (44.766 Einwohner).
Wählen gehen kann jeder Deutsche oder EU-Bürger, der am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet hat und bereits seit drei Monaten im Landkreis Havelland wohnt oder hier seinen ständigen Aufenthalt hat.
Bei der Wahl hat jeder Bürger drei Stimmen. Man kann alle drei Stimmen einer einzelnen Person geben oder aber die Stimmen auf verschiedene Personen verteilen. Es ist auch möglich, einer Person zwei Stimmen zu geben. Erlaubt ist es dabei, die Stimmen auch auf verschiedene Parteien zu verteilen. Allerdings: Wer vier oder mehr Stimmen abgibt, macht seinen Wahlzettel auf diese Weise ungültig.
Die Kommunalwahl
Bei den Kommunalwahlen am 9. Juni werden in ganz Brandenburg 413 Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen gewählt – und zwar für fünf Jahre. Hinzu kommen noch einmal die ehrenamtlich tätigen Mitglieder für insgesamt 1.317 Ortsbeiräte. Auch müssen sich 271 ehrenamtliche Bürgermeisterinnen und Bürgermeister erneut der Wahl stellen.
Zur Wahl schreiten dürfen “alle Brandenburger sowie Bürger der Europäischen Union, die am Wahltag ihr 16. Lebensjahr vollendet haben und ihren ständigen Wohnsitz in Brandenburg haben”.
Im östlichen Havelland wird wie folgt gewählt:
In Falkensee und Nauen werden die Stadtverordneten für die Stadtverordnetenversammlung (SVV) gewählt.
In Dallgow-Döberitz, Brieselang, Schönwalde-Glien und Wustermark stehen die Gemeindevertreter zur Wahl, die anschließend die Gemeindevertretung bilden.
Viele Projekte in den Ortschaften wurden bereits von den aktuell gewählten Vertretungen angeschoben. Niemand kann aber absehen, wie sich die Mehrheiten nach der Wahl entwickeln werden: Die Entscheidungen in den Orten könnten anschließend doch noch einmal eine ganz neue Richtung nehmen.
Jeder Wahlberechtigte hat drei Stimmen. Diese Stimmen lassen sich gezielt einer Person auf dem Stimmzettel zukommen (=kumulierende Stimmabgabe). Sie können aber auch auf mehrere Personen verteilt werden (= panaschierende Stimmabgabe).
Die gewählten Vertreter haben bis zu sieben Tage nach der Zustellung der Unterlagen noch die Option, ob sie ihre Wahl annehmen oder nicht. Wird die Wahl nicht angenommen, rückt eine andere Person von der Liste nach. Das kommt durchaus vor.
Gemeinden & Städte
“Unser Havelland” hat sich umgehört und einige interessante Zahlen passend zur Kommunalwahl in Erfahrung gebracht.
Falkensee ist eine Stadt mit 45.648 Einwohnern (Stand: 16.04.2023). Die Anzahl der Stadtverordneten in der Stadtverordnetenversammlung hängt direkt von der Einwohnerzahl ab. Bislang hatte Falkensee 36 Stadtverordnete. Da inzwischen die magische Grenze “45.000 Einwohner” durchbrochen wurde, werden dieses Mal 40 Stadtverordnete gewählt.
Die Gemeinde Dallgow-Döberitz hat eine Gemeindevertretung. Hier wohnen 10.852 Einwohner (Stand: 03.04.2024). Aktuell gibt es 18 Gemeindevertreter. Da inzwischen die Grenze “10.000” Einwohner überschritten wurde, werden nun 22 Gemeindevertreter gewählt.
Auch Brieselang hat eine Gemeindevertretung. 13.381 Einwohner (Stand: 31.11.2023) gibt es vor Ort. Bislang waren 22 Gemeindevertreter in Brieselang tätig. Bei dieser Zahl bleibt es auch.
Die Gemeinde Wustermark hat 11.245 Einwohner (Stand: 29.02.2024). Bislang gab es 18 Gemeindevertreter. Da inzwischen über 10.000 Menschen in Wustermark leben, wird die Zahl der Gemeindevertreter auf 22 erhöht.
Die Gemeinde Schönwalde-Glien hat 10.801 Einwohner (Stand: 31.12.2023). Auch hier gilt: Da inzwischen mehr als 10.000 Bewohner im Ort leben, gehen demnächst statt 18 gleich 22 Gemeindevertreter an den Start.
Die Stadt Nauen hat ebenfalls eine Stadtverordnetenversammlung. 20.100 Einwohner (Stand 31.12.2023) leben hier. Es gibt 28 Stadtverordnete, dabei bleibt es auch.
Wie wähle ich?
Alle Wahlberechtigten, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten rechtzeitig vor einer anstehenden Wahl eine persönliche Wahlbenachrichtigung per Post. Mit dieser Wahlbenachrichtigung und einem Ausweisdokument kann man am Wahltag den Gang zur Wahlurne antreten. Welches Wahllokal zuständig ist, steht ebenfalls auf der Benachrichtigung.
Was passiert aber, wenn man am Wahltag selbst verhindert ist, auf sein Wahlrecht aber nicht verzichten möchte? In diesem Fall ist es möglich, eine Briefwahl durchzuführen. Die Briefwahlunterlagen können im Vorfeld der Wahl angefordert werden. Entweder durch die Einsendung der entsprechend ausgefüllten Wahlbenachrichtigung. Oder aber formlos schriftlich per Mail oder per Brief – wobei die Wahlbenachrichtigung gar nicht abgewartet werden muss. In dem Schreiben müssen der Familienname und der Vorname, das Geburtsdatum und die Wohnanschrift enthalten sein. Auch eine Unterschrift ist vonnöten. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Eine Vollmacht ist nötig, wenn die Briefwahl auch für eine weitere Person beantragt werden soll.
Der Zuhause ausgefüllte Stimmzettel muss als Wahlbrief rechtzeitig (am besten drei Werktage vor der Wahl) per Post eingeschickt werden. Er kann aber auch persönlich auf der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle abgegeben werden – und zwar spätestens am Wahlsonntag bis 18 Uhr. Denn um 18 Uhr endet die Wahl und die Stimmauszählung beginnt. Das bedeutet: Später eingegangene Wahlbriefe können bei der Stimmenauszählung nicht mehr berücksichtigt werden.
In der Stadt Falkensee gibt es ein Briefwahlbüro im Bürgeramt der Stadt und zwar in der Poststraße 31. Hier kann man seine Briefwahlunterlagen abholen, aber auch gerne direkt seine Stimme zur Wahl abgeben.
Die Europawahl
Am 9. Juni findet in Deutschland die neunte Direktwahl des Europäischen Parlamentes statt. An diesem Tag wählen die Deutschen die 96 Abgeordneten des Europäischen Parlaments, deren Sitze auf die Bundesrepublik Deutschland entfallen. An der Wahl dürfen sich auch Bürger ab 16 Jahren beteiligen.
Das Parlament der Europäischen Union ist die Vertretung von derzeit über 500 Millionen Menschen und hat seinen Sitz in Straßburg – es ist die einzige direkt gewählte, nationenübergreifende Versammlung der Welt.
Das Parlament der Europäischen Union ist zusammen mit den Vertretern der Regierungen der Mitgliedsstaaten im Europäischen Rat die gesetzgebende Gewalt der EU und entscheidet über EU-Rechtsvorschriften und den mehrjährigen Finanzrahmen.
Insgesamt beteiligen sich in der Zeit vom 6. bis zum 9. Juni 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) an der Wahl, es können 720 Sitze vergeben werden – 15 mehr als noch bei der letzten Wahl.
Das Europäische Parlament wird für fünf Jahre gewählt.
Weitere Informationen zur Wahl: https://elections.europa.eu/de/.
Später: Landtagswahl
Am 22. September wählt das Land Brandenburg den Landtag neu – für fünf Jahre. Seit dem Jahr 1990 (und der Wiedervereinigung Deutschlands) ist dies nun die achte Legislaturperiode.
Es gilt, 88 Abgeordnete zu wählen, die dann für das gesamte Land Brandenburg wichtige Entscheidungen diskutieren und letztlich auch treffen. Dazu werden über zwei Millionen Brandenburger an die Wahlurnen geholt.
Es gibt insgesamt 44 Wahlkreise. Der Landkreis Havelland liegt in drei Wahlkreisen:
Wahlkreis 4 (Ostprignitz-Ruppin III/Havelland III): Gemeinde Milower Land, die Städte Premnitz und Rathenow und das Amt Rhinow gemeinsam mit der Stadt Neustadt (Dosse) und der Gemeinde Wustermark/Dosse.
Wahlkreis 5 (Havelland I): die Gemeinden Brieselang und Wustermark, die Städte Nauen und Ketzin/Havel und die Ämter Friesack und Nennhausen.
Wahlkreis 6 (Havelland II): die Gemeinden Dallgow-Döberitz und Schönwalde-Glien und die Stadt Falkensee.
Zum ersten Mal dürfen auch 16- und 17-jährige Bürger ihre Stimme abgeben. Die Wähler haben zwei Stimmen. Mit der Erststimme wählen Sie direkt eine Kandidatin oder einen Kandidaten aus dem Wahlkreis. Mit der Zweitstimme wird eine Partei gewählt. Das hat Einfluss darauf, wie viele Sitze diese Partei am Ende im Landkreis erhält.
44 Abgeordnete werden direkt über eine Mehrheitswahl in den Wahlkreisen gewählt. Die anderen Angeordneten werden über die Landeslisten der Parteien und Vereinigungen durch eine Verhältniswahl gewählt.
Dieser Artikel stammt aus „Unser Havelland“ Ausgabe 218 (5/2024).
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