In der Justiz mit Beamtenstatus: Ausbildung zum/zur Justizfachwirt/in & Rechtspfleger/in

Wer ein Gespür für Gerechtigkeit und ein Faible für Rechtsangelegenheiten hat, sollte über eine Ausbildung am Brandenburgischen Oberlandesgericht nachdenken. Am OLG kann man sich zum Rechtspfleger (m,w,d) oder zum Justizfachwirt (m,w,d) ausbilden lassen. Beide Berufszweige sind sehr abwechslungsreich und bieten allen den großen Vorteil einer Verbeamtung. (ANZEIGE)
Richard Fröhlich (34) ist selbst ausgebildeter Rechtspfleger. Er arbeitet aber inzwischen als Personalsachbearbeiter beim Oberlandesgericht und ist zuständig für die Konzeption und Koordination der Nachwuchsgewinnung.
Richard Fröhlich: „Auch in der Justiz des Landes Brandenburgs kommt langsam die drohende Pensionierungswelle auf uns zugerollt. Wir möchten gern so schnell es geht den jungen Nachwuchs zu uns holen, damit er noch von den alten Hasen lernen kann. Interessant sind vor allem die Ausbildungen zum Rechtspfleger und zum Justizfachwirt, weil sie inzwischen beide an eine Verbeamtung gekoppelt sind. Die Verbeamtung ist gerade in wirtschaftlich unsicheren Zeiten ein Garant für die Zukunft: Der Staat bezahlt seine Mitarbeiter immer.“
Der Bewerbungsschluss für den Rechtspfleger ist am 31. Oktober, die Ausbildung beginnt aber erst ein Jahr später zum 1. Oktober ’23. Beim Justizfachwirt werden Bewerbungen bis zum 31. Dezember angenommen, der Beginn der Ausbildung ist am 1. September ’23. Bewerbungen nimmt das OLG bevorzugt online über die Seite www.olg.brandenburg.de entgegen.
Richard Fröhlich: „Das OLG Brandenburg ist für die Amts- und Landgerichte zuständig. Es ist Berufungs- und Revisionsinstanz und kümmert sich beispielweise auch um Nachlassangelegenheiten. Zudem ist das Oberlandesgericht als Einstellungsbehörde für die Ausbildungen in der Justiz zuständig. Die Ausbildung wird an allen Standorten durchgeführt, so etwa auch im Amtsgericht Nauen.“
Wer sich für den Beruf des Justizfachwirts interessiert, benötigt einen MSA-Schulabschluss (oder gleichwertig) und gute Noten in Deutsch und Mathematik.
Richard Fröhlich: „Der Justizfachwirt ist das Herz des Gerichts, ohne ihn oder sie läuft gar nichts. Der Justizfachwirt verwaltet die anfallenden Akten, achtet auf Fristen, schreibt die wörtlichen Protokolle in den Verhandlungen, erteilt Grundbuchauszüge, erhebt die Kostennoten und bereitet viele Prozesse im Gericht vor.“
Die Berufsausbildung dauerte bislang drei Jahre. Sie wurde nun auf eine Beamtenausbildung umgestellt und auf zwei Jahre verkürzt. Sie beschränkt sich ab sofort auf reine Justizthemen.
Und dann ist da ja auch noch der Rechtspfleger. Richard Fröhlich: „Das ist einer der unbekanntesten, zugleich aber wichtigsten Berufe in Deutschland. 60 Prozent aller Entscheidungen am Amtsgericht werden von einem Rechtspfleger oder einer Rechtspflegerin getroffen. Immer mehr Aufgaben, die früher der Richter hatte, werden auf den Rechtspfleger übertragen. Was der Richter mit seinen Urteilen macht, macht der Rechtspfleger mit seinen Beschlüssen. So ist er allein für alle Zwangsversteigerungen verantwortlich. Er kümmert sich aber auch z.B. um Grundbuchangelegenheiten oder Betreuungssachen. Entscheidet die Polizei im Notfall auch mit der Waffe, so entscheidet der Rechtspfleger immer mit dem Kugelschreiber.“
Wichtig ist auch, dass der Rechtspfleger nur seinem Gewissen und dem geltenden Recht verpflichtet ist. Er ist der einzige sachlich unabhängige Beamte. Das bedeutet, dass kein Vorgesetzter ihm Weisungen in seiner inhaltlichen Arbeit geben darf.
Richard Fröhlich: „Der Richter ist das Hirn, der Rechtspfleger das Kleinhirn. Die Ausbildung dauert drei Jahre und ist mit einem dualen Studium vergleichbar. Wer die Ausbildung antritt, wird sofort im gehobenen Dienst auf Widerruf verbeamtet.“ (Text/Foto: CS)
Dieser Artikel stammt aus „Unser Havelland“ Ausgabe 199 (10/2022).
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