Johannes Funke MdL: Falkensee, Brieselang und Ketzin können insgesamt 3,176 Mio. Euro für Schulbauten erhalten: Landesinvestitionsprogramm für Schulausbau startet
Das Land Brandenburg stellt insgesamt 70 Millionen Euro für den Ausbau von Schulen in öffentlicher Trägerschaft zur Verfügung. Damit können Neubauten, Umbauten und Ergänzungsbauten bezuschusst werden. Konkret werden in Falkensee die Sanierung der Sporthalle der Lessing-Grundschule, in Brieselang der Neubau der Dreifeldturnhalle der Hans-Klakow-Gesamtschule und in Ketzin die Erweiterung der Th.-Fontane-Oberschule um das Haus III gefördert.
„Das sind gute Nachrichten für die Schülerinnen, Schüler und ihre Eltern in Falkensee, Brieselang und Ketzin“, sagt der SPD-Landtagsabgeordnete Johannes Funke. Und betont weiter: „Es ist nicht die Aufgabe des Landes Brandenburg, Schulen zu bauen oder zu sanieren, dies ist die Aufgabe der Städte und Gemeinden. Ich bin dankbar, dass wir durch die Fortführung des Kommunalen Infrastrukturprogramms (KIP-Bildung) im Bereich Schulbau insgesamt 70 Millionen Euro aus dem Zukunftsinvestitionsfonds zur Verfügung haben und nun zum Wohle der Schülerinnen und Schüler investieren können. Gerade in unserer Region ist es wichtig, attraktive Schulen zu schaffen. Sie sind ein wichtiges Kriterium für Familien in ihrer Wahl des Wohnortes.“
Gefördert werden können Neubau-Maßnahmen, der Ausbau, der Umbau, die Erweiterung, die Sanierung oder Teilsanierung sowie die Modernisierung von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen und Schulsportaußenanlagen. Förderfähig sind zudem Horte an Schulstandorten, wenn die Räumlichkeiten der Horte in einem unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit der Grund- und oder Förderschule stehen.
Förderfähig sind auch Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung), Beräumung und Erschließung von Grundstücken, insbesondere auch durch Versorgungsanlagen, Ankauf von Grundstücken, sofern sie in direktem Zusammenhang mit den Baumaßnahmen stehen.
Durch die Schulträger ist ein Eigenanteil in Höhe von 30 Prozent zu erbringen. Bei gemäß der Förderrichtlinie als finanzschwach geltenden Kommunen beträgt der Eigenanteil zehn Prozent. (Text: Büro Johannes Funke / Foto: Unser Havelland)
Dies ist eine Pressemitteilung, die der Redaktion zugeschickt wurde, und die wir zur Information der Bürger in der Region Havelland unredigiert übernehmen.
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