CDU und SPD legen Kriterienkatalog zum Anliegerstraßenbau vor
Seit Beginn des verstärkten regelgerechten Ausbaus der Falkenseer Anliegerstraßen herrscht bei den Bürgerinnen und Bürgern trotz der umfangreichen Informationsveranstaltungen der Stadtverwaltung noch immer verbreitet Unklarheit über den Aubaustandard und die Abweichungen, die davon im Einzelfall möglich sind. Auf Initiative der CDU-Fraktion legen CDU und SPD daher nun einen Kriterienkatalog vor, um diese Unklarheit zu beseitigen.
Bereits auf der nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses werden sich die Stadtverordneten damit beschäftigen, um ggf. noch im April einen Beschluss der SVV herbeizuführen.
Die CDU-Fraktionsvorsitzende, Daniela Zießnitz, sagt dazu: „Ich kann nachvollziehen, dass die Bürgerinnen und Bürger viele Fragen zum Straßenbau haben. Schließlich werden sie für einen Großteil der Kosten herangezogen. Wir müssen daher mit Augenmaß entscheiden, was erforderlich und was zumutbar ist. Die Herausforderung besteht darin, sowohl die Interessen der unmittelbaren Anlieger, als auch die Interessen der Allgemeinheit in Einklang zu bringen.
Mit der CDU wird es auch künftig keinen `Wildwuchs´ im Anliegerstraßenbau geben. Zwar wird jede Straße nach ihren besonderen Gegebenheiten betrachtet werden, also beispielsweise das Verkehrsaufkommen, die Funktion als Schulweg oder der Baumbestand in die Entscheidung über die Ausbauvariante einbezogen werden, es wird nach unserer Vorstellung aber grundsätzlich nur zwei Ausbauvarianten geben: Den bekannten Standard mit separatem Gehweg und eine im Bereich der Fahrbahn integrierte Variante. Der provisorische Straßenbau soll die absolute Ausnahme bleiben. Gleichwohl haben wir auch für diesen Kriterien definiert. Unser Ziel ist, sukzessive alle Anliegerstraßen in Falkensee auszubauen. Lücken soll es künftig nicht mehr geben, um die Belastung nur weniger ausgebauter Straßen in einem Quartier zu verhindern.
Die Kriterien basieren auf dem Grundsatz, dass die Anliegerstraßen nicht nur zweckmäßig, sondern auch verkehrssicher und haltbar sowie – soweit noch nicht geschehen – künftig quartiersweise möglichst einheitlich zu bauen sind, um auch städtebaulichen Ansprüchen zu genügen. Dabei ist die Verwaltung selbstverständlich gehalten, die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit einzuhalten, z. B. bei gleicher Funktionalität und Standfestigkeit preisgünstigere Ausführungsvarianten prüfen zu lassen. Die Kriterien können aber nur eine Richtschnur sein. Das Letztentscheidungsrecht bleibt bei der Stadtverordnetenversammlung.
Mit den Kriterien werden die Entscheidungsgrundlagen für die eine oder andere Ausbauvariante transparent und objektiv nachvollziehbar. Ich verbinde damit auch die Hoffnung, dass dies auch zu einer größeren Akzeptanz der Baumaßnahmen beiträgt. Schließlich möchte ich daran erinnern, dass der verstärkte Anliegerstraßenbau stets eine massive Forderung der Bürgerinnen und Bürger war, die wir mit dem Masterplan schrittweise erfüllen.“
Daniela Zießnitz
CDU Fraktionsvorsitzende
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